Das Ausländergesetz (AuG) regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt, den Familiennachzug von Ausländern und die Förderung der Integration in der Schweiz. Das schweizerische Asylrecht geht den völkerrechtlichen Verpflichtungen ranglich der Genfer Flüchtlingskonvention nach und basiert auf dem Asylgesetz (AsylG).
Asylrecht
Das Schweizer Asylrecht stützt sich auf das Schweizerisches Ausländergesetz (AuG), das Asylgesetz (AsylG), das Freizügigkeitsabkommen (FZA), auf weitere Erlasse mit migrationsrechtlichem Bezug und auf die einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung (BV), der EMRK und der UNO-Kinderrechtskonvention, das „Dublin-System“ und die Neuerungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von BV 121 Abs. 3-6 (sog. Ausschaffungsinitiative), alles als Grundlage für die Verfahren zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft, der Asylgewährung, der Prüfung von Wegweisungshindernissen und für die Beurteilung der Rechte und Pflichten im jeweiligen asylrechtlichen Status
Migrationsrecht
Beim Migrationsrecht sind Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, Familiennachzug, Niederlassungsbewilligung und Einbürgerung die interessierenden Themen